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Müssen nicht-ex-geschützte IBC bei der Abfüllung von nicht-entzündbaren Flüssigkeiten in Ex-Bereichen trotzdem geerdet werden?

KomNet Dialog 27530

Stand: 23.09.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Müssen nicht-ex-geschützte IBC bei der Abfüllung von nicht-entzündbaren Flüssigkeiten in Ex-Bereichen trotzdem geerdet werden?

Antwort:

Durch Füllen und Entleeren von Behältern mit Flüssigkeiten, durch Umpumpen, Rühren, Mischen und Versprühen von Flüssigkeiten, aber auch beim Messen und Probenehmen sowie durch Reinigungsarbeiten können sich Flüssigkeiten oder das Innere von Behältern gefährlich aufladen. Die entstehende Ladungsmenge und die Höhe der Aufladung hängen von den Eigenschaften der Flüssigkeit, ihrer Strömungsgeschwindigkeit, dem Arbeitsverfahren sowie von der Größe und Geometrie des Behälters und von den Behältermaterialien ab. Die entstehende Ladungsmenge einer Flüssigkeit nimmt mit der Größe vorhandener Grenzflächen, wie z.B. an Wandungen, und mit der Strömungsgeschwindigkeit zu. Dieses trifft auch für nicht-entzündbare Flüssigkeiten zu. Des weiteren ist davon auszugehen, dass der nicht ex-geschützte IBC über keine oder nur eine eingeschränkte statische Ableitfähigkeit verfügt. Sofern die Abfüllung des in Rede stehenden IBC's in einer ausgewiesenen Ex-Zone gemäß Richtlinie 2014/34/EU erfolgt, in der aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurde, dass dort bei Normalbetrieb gelegentlich oder nur kurzzeitig eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann (Zone 1 oder 2), ist eine Erdung auch bei Abfüllung von nicht-entzündlichen Flüssigkeiten erforderlich.