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Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
"Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In den Begriffsbestimmungen heißt es:"Großraumbüros sind organisatorische und räumliche Zusammenfassungen von Büro- oder Bildschirmarbeitsplätzen auf einer 400 m² oder mehr umfassenden Grundfläche, die mit Stellwänden gegliedert sein können." Eine andere Definition für ein Großraumbüro ist hier nicht bekannt.Unter Zugrundelegung der Definition aus der ASR A1.2 sind die 400 ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 28727
ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 240-370 (bisher: BGI/GUV-I 504-37) "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“. Diese befindet sich zur Zeit noch in der Überarbeitung. ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
Anforderungen an EDV-Räume / Computerarbeitsplätze in Schulen werden in der DGUV Information 202-014 (bisher: GUV-SI 8009) "Sicher und fit am PC in der Schule - Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in Fachräumen für Informatik" beschrieben. Siehe auch www.sichere-schule.de/informatik/default.htm Neben der grundsätzlich erforderlichen Ausrüstung von Arbeitsstätten (Schulen ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 7855
Gehört der Vermessungstechniker nicht zur Besatzung des Fahrzeugs, ist für ihn keine Tauglichkeit im Sinne der Vorschriften(Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) bzw. (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)erforderlich.Unabhängig davon kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine arbeitsmedizinische Untersuchung oder eine (gut begründete) E ...
Stand: 20.03.2022
Dialog: 43651
des Hausmeisters oder der Bildschirmarbeitsplatz, der Arbeitsplatz im Labor oder im Patienten-/ Bewohnerzimmer in einer Pflegeeinrichtung.Unter dem Begriff „dauerhafte Kennzeichnung“ ist die sichtbare ortsunveränderliche Anbringung und beständige Wirksamkeit, trotz Abnutzung aus Witterungseinflüssen bzw. Einflüssen aus Technologie, zu verstehen. Im Hinblick auf Sicherheitskennzeichnungen kann dies z. B ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 44070
andere Ursachen vorliegen und zum anderen vielfach keine ausreichenden Kriterien zur Bewertung und Beurteilung des Ursachenzusammenhangs existieren.Wenn die Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze und die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung wirklich keine Auffälligkeiten ergeben haben (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitshaltung, angemessene Sehschärfe ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 5147
Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, die in ihrem Anhang (Nummer 6) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze bzw. Bildschirme (Monitore) stellt: "6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ durchzuführen. Die Durchführung eines Sehtestes kann auch durch andere fachkundige Personen erfolgen." Nach unserer Auffassung bedeutet das, dass sehr wohl eine andere Person als der/die Betriebsarzt/-ärztin nach entsprechender Einweisung bzw. Einarbeitung beonders zugewiesene Aufgaben durchführen ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Für die Gestaltung von Software finden sich verbindliche Mindestanforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Ziffer 6.5. Dort ist nachzulesen:"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.(2 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
oder mit Gefahrstoffen vorliegen. Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehen.Die Entscheidung muss der Arbeitgeber stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen. Eine abschließende Übersicht für Küchenpersonal liegt uns nicht vor.Auf die DGUV-Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin. ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass d ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.Dort stehen unterNr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte undNr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von BildschirmarbeitsplätzenAnforderungen ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
-/Bildschirmarbeitsplätzen in folgenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zu finden: DGUV-Information 215-410, bisher BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung DGUV-Information 215-442, bisher BGI 5050: Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von BürosDGUV-Information 215-441, bisher BGI 856: Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
Bildschirmarbeitsplätze sind entsprechend der ArbStättV mit Ihrem Anhang, insbesondere der Nummer 6 zu errichten und zu betreiben. Siehe hierzu auch die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung".Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456