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KomNet-Wissensdatenbank

Darf ein Büro in einem Raum eingerichtet werden, in dem auch ein Server und ein Kopierer betrieben werden?

KomNet Dialog 7629

Stand: 19.04.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Büroarbeitsplätze

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Frage:

Unser Büro zieht um und wir "verteilen" gerade die neuen Räume an die Mitarbeiter. Dabei gibt es auch einen lichten, ca. 20 qm² großen Raum, in dem allerdings ein Server und ein Kopierer untergebracht werden müsssen (wegen der bauseits vorhandenen technischen Voraussetzungen). Meine Frage: Ist es unter diesen Umständen überhaupt möglich, einen Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter in diesem Raum einzurichten? Gibt es entgegenstehende arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen ("Elektrosmog")?

Antwort:

Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.

Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert und mit Beispielen unterlegt.


Des Weiteren ist die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" relevant, in dieser werden die Anforderungen an die Arbeitsplätze detailliert erläutert. Hilfreich ist auch die DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros".


Nach den nachfolgenden Merkblättern sollen ständig laufende Geräte (Server, Kopierer, Drucker) in einem gesonderten Raum mit ausreichender Lüftung ohne ständige Arbeitsplätze aufgestellt werden. Auch bei gelegentlichem Betrieb der Geräte ist auf ausreichende Lüftung zu achten. Abluftöffnungen sind nicht direkt auf die Beschäftigten zu richten, siehe auch (https://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/computer_elektrowaren/laserdrucker.htm , https://www.bfr.bund.de/cm/343/tonerstaub-am-arbeitsplatz.pdf).

 

Erläuterungen zu Elektrosmog und dessen Wirkung finden sich auch in der VBG Broschüre "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten".

Informationen zu Rechner- oder Serverräumen bieten auch die Hinweise des Bundesamtes für Sicherheitstechnik - BSI in den IT-Grundschutz-Katalogen an.


Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Bei der Festlegung von Maßnahmen sollte er die o. g. Empfehlungen berücksichtigen. Dieses gilt auch hinsichtlich Belastung durch Arbeitsmittel und Ergonomie.


Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Arbeitsplatz nicht den Anforderungen entspricht, sollten Sie den Arbeitgeber auf den Sachverhalt hinweisen. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz haben Beschäftigte auch formell das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (§ 17 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG). Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte auch dieser hinzugezogen werden.


Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Sie können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebs-/Personalrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.