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Muss ein an Bord befindlicher Vermessungstechniker (Bildschirmarbeitsplatz an Bord) eine Borddiensttauglichkeitsfestellung über den Betriebsarzt durchführen lassen?

KomNet Dialog 43651

Stand: 20.03.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schifffahrt

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Frage:

Muss ein an Bord befindlicher Vermessungstechniker (Bildschirmarbeitsplatz an Bord) eine Borddiensttauglichkeitsfestellung über den Betriebsarzt durchführen lassen? Anhand der Gefährdungsbeurteilung ist keine Borddiensttauglichkeit vorgesehen. Gibt es andere gesetzliche Grundlagen die dies erfordern (Nur in Bezug auf den Bildschirmaarbeitplatz an Bord, keine Maschinen-, Matrosen oder Schifffsführerarbeiten).

Antwort:

Gehört der Vermessungstechniker nicht zur Besatzung des Fahrzeugs, ist für ihn keine Tauglichkeit im Sinne der Vorschriften

(Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) bzw. (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)

erforderlich.


Unabhängig davon kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine arbeitsmedizinische Untersuchung oder eine (gut begründete) Eignungsuntersuchung erforderlich sein.


Weitere Informationen zum Thema bietet die BG Verkehr unter Tauglichkeitsuntersuchungen — BG Verkehr (bg-verkehr.de)