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Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Computermonitore nicht länger als 6 Jahre betrieben werden dürfen?

KomNet Dialog 3962

Stand: 26.01.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Sonstige Fragen zur Bildschirmarbeit

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Computermonitore nicht länger als 6 Jahre betrieben werden dürfen. Einer unserer Mitarbeiter brachte diese Information von einem Seminar bei einem Softwarehersteller mit.

Antwort:

Eine Vorschrift, die die Aussage der Fragestellung stützt, ist hier nicht bekannt. Die Nutzungsdauer von Monitoren ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden.

Vielmehr ist wichtig, darauf zu achten, dass Bildschirme/Monitore für den Einsatzzweck geeignet sind und bestimmten Mindestanforderungen an die Qualität (Strahlung, Zeichendarstellung, Ergonomie, etc.) entsprechen.

Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, die in ihrem Anhang (Nummer 6) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze bzw. Bildschirme (Monitore) stellt:

"6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
(1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können.
(2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.
(3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt werden können. Sie müssen den Verhältnissen der Arbeitsumgebung individuell angepasst werden können.
(4) Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein.
(5) Die von den Bildschirmgeräten ausgehende elektromagnetische Strahlung muss so niedrig gehalten werden, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden."

Weitergehende Erläuterungen zu Anforderungen an Bildschirmen/Monitoren werden auf den Internetseiten  www.ergo-online.de  angeboten

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen ermitteln, beurteilen und die nötigen Maßnahmen festlegen. Dabei sind auch Alterungseffekte von Monitoren zu bewerten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte sich der Arbeitgeber von der Sicherheitsfachkraft und vom Betriebsarzt beraten lassen.