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KomNet-Wissensdatenbank

Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

KomNet Dialog 23648

Stand: 13.06.2025

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Erforderliche Fachkunde, Anerkennungen

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Frage:

Darf eine Auszubildende (2. Lehrjahr/Bürokauffrau, 20 Jahre jung) selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen? Ich erlebe das in einem überbetrieblichen Dienst und kann das nicht akzeptieren.

Antwort:

Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Danach ist der Arbeitgeber gemäß des Anhangs der ArbMedVV Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.


Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.


In der arbeitsmedizinische Empfehlung zum Thema Delegation des BMAS wird unter der Überschrift "Was ist bei Delegation zu beachten?" Folgendes ausgeführt:

"(...)

b) Personen mit anderer Qualifikation Verfügen anders qualifizierte Personen nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf im Gesundheitswesen, die die zu delegierende Leistung einschließt, muss der Betriebsarzt zunächst prüfen, ob sie aufgrund ihrer allgemeinen Fähigkeiten für eine Übernahme der betreffenden Leistung geeignet sind. Der Betriebsarzt muss sich regelmäßig darüber vergewissern. 

(...)

Die nachfolgenden Beispiele für Delegation an nichtärztliche Personen in der betriebsärztlichen Tätigkeit sollen dem Betriebsarzt helfen, für den Betrieb sinnvolle und passende Möglichkeiten für eine Delegation zu finden. 

(...)

Im Arzt-Beschäftigten-Verhältnis

• Administrative Aufgaben in der betriebsärztlichen Einrichtung (Praxisorganisation):

- Terminorganisation, Bestellungen und Rechnungen abwickeln,

- Erfassen von Untersuchungsergebnissen,

- Vorsorgebescheinigungen vorbereiten und versenden,

- ärztliche Stellungnahmen vor- und nachbereiten,

- Organisation von Wiedereingliederungsmaßnahmen inklusive Schnittstellen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM);  

• Unterstützung bei der Anamneseerhebung (zum Beispiel in Form von vorbereiteten Fragebögen);

Durchführung der apparatetechnischen Untersuchungen:

- Seh- und Hörtest,

- Lungenfunktionsprüfung,

- Perimetrie,

- EKG,

- Urinkontrolle,

- Blutentnahme;

• Organisation/Koordination von Untersuchungstagen und Gesundheitsaktionen (gemeinsam mit den betrieblichen Ansprechpartnern);

• organisatorische Planung betriebsärztlicher Sprechstunden (zum Beispiel vor Ort) sowie beispielsweise der Einsatz von Telemedizin.

(...)"