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Gibt es Regelungen zur Ausstattung eines Computerraumes in einer Schule mit Feuerlöschern?
KomNet Dialog 7855
Stand: 15.09.2015
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen
Frage:
Ist die Ausstattung eines Computerraumes in einer Schule (15-20 Plätze) mit Feuerlöschern geregelt? Wenn ja, wo?
Antwort:
Anforderungen an EDV-Räume / Computerarbeitsplätze in Schulen werden in der DGUV Information 202-014 (bisher: GUV-SI 8009) "Sicher und fit am PC in der Schule - Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in Fachräumen für Informatik" beschrieben. Siehe auch www.sichere-schule.de/informatik/default.htm
Neben der grundsätzlich erforderlichen Ausrüstung von Arbeitsstätten (Schulen) mit einer geeigneten Anzahl von Feuerlöschern wird empfohlen, im Informatikraum geeignete Feuerlöscher (CO2) zur Brandbekämpfung bereitzuhalten. Hinweis: EDV-Anlagen und elektrische Anlagen sollten nur mit Kohlendioxidlöschern (CO2-Löscher) gelöscht werden. Die Zugangswege der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet und stets frei gehalten werden. Jeder Löscher muss übersichtlich angebracht sein. Siehe hierzu die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lehrkräfte hinsichtlich der Nutzung der Feuerlöscher unterwiesen wurden. Jede Lehrkraft sollte wissen,
– wo sich die Feuerlöscher befinden,
– wie diese zu bedienen sind,
– welche Löscher für bestimmte Brandarten geeignet sind und
– welche Löschtaktik anzuwenden ist.
Siehe auch die DGUV Information 202-051 (bisher: GUV-SI 8051) "Feueralarm in der Schule"
Weitergehende Anforderung zur Ausrüstung von Schulen können sich aus den baurechtlichen Vorschriften ergeben. Für Auskünfte, hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben bitten wir die zuständige Bauverwaltung oder Schulaufsichtsverwaltung anzusprechen.
Das Vorschriftenwerk der Unfallversicherungsträger finden Sie unter http://publikationen.dguv.de.