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Gibt es eine Vorgabe, mit welcher Art von Stühlen ein Schulungsraum bzw. eine PC-Schulungsraum bestückt werden muss?

KomNet Dialog 13948

Stand: 10.07.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

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Frage:

Gibt es eine rechtliche Vorgabe, mit welcher Art von Stühlen ein Schulungsraum bzw. ein PC-Schulungsraum bestückt werden muss? Die Frage zielt daraufhin ab, Klarheit darüber zu gewinnen, ob ein Schulungsraum bzw. PC-Schulungsraum mit Drehstühlen/verstellbaren Lehnen etc., also wie ein Büroarbeitsplatz, ausgestattet werden muss, oder ob es aureichend ist, einen PC-Schulungsraum mit z.B. Stapelstühlen (wie es in Klassenraumen der Schulen zu finden ist) auszustatten. Welche Regelwerke finden da Anwendung und geben eine verbindliche Aussage dazu?

Antwort:

Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV genügen.


Nähere Angaben zu einem Bürostuhl finden sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang nicht.


In Kapitel 8.3.2 der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" wird näher auf die Anforderungen an einen Büroarbeitsstuhl eingegangen.


Grundanforderungen werden sicherlich sein: Der Sitz muss eine Rückenlehne besitzen und standsicher sein. Die Sitzfläche sollte glatt sein; wenn gepolstert, dann sollte sie luftdurchlässig sein. Die Vorderkante muss abgerundet oder gepolstert sein. Die Sitztiefe und Sitzhöhe ist entsprechend ergonomisch zu bemessen oder muss verstellbar sein, so dass die Füße vollflächig auf dem Boden stehen. Armlehnen können in Abhängigkeit der Aufgabe hilfreich sein, werden aber nicht gefordert. Nähere Informationen hierzu können auch der Norm DIN EN 1729 "Möbel - Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen" entnommen werden. (kostenpflichtig zu beziehen über www.beuth.de ).


In Abhängigkeit der Nutzungshäufigkeit und der Arbeitsaufgabe hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die geeigneten Sitzmöbel für den Schulungsraum auszuwählen. Hierbei kann er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen.