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Mit welchen Verfahren können die Anforderungen an die Softwareergonomie nach DIN EN ISO 9241 abgeprüft werden?

KomNet Dialog 43791

Stand: 19.07.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Softwareergonomie

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Frage:

Unsere Software soll durch eine Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Mit welchen Verfahren können die Anforderungen an die Softwareergonomie nach DIN EN ISO 9241 abgeprüft werden?

Antwort:

Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.

Dort stehen unter

  • Nr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte   und
  • Nr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Anforderungen an die Softwareergonomie.


Außerdem gilt § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Dort steht u.a. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden."


Die DGUV hat die folgenden Schriften herausgegeben, in denen die Softwareergonomie behandelt wird:

und die sehr ausführliche

In dieser DGUV Information stehen im Kapitel 12 (Lasten- und Pflichtenheft zur Beschaffung von Software) Tipps zur Prüfung und Bewertung von Software.

Und in den Anhängen

  • 3 Arbeitshilfen – Erhebungsbogen     und
  • 4 Beispielhafte Methoden zur formativen Evaluation von Gebrauchstauglichkeit

werden beispielhafte Methoden zum Testen von Software aufgezählt.


Die Berufsgenossenschaft VBG erläutert in ihrer Broschüre

Software nutzerfreundlich einstellen und gestalten, Die wichtigsten Tipps und Infos auf einen Blick

die wichtigsten Tipps und Informationen zur Softwareergonomie.


Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat 2010 die folgende Broschüre herausgegeben:

(K)Eine wie die andere? Handlungshilfe zum Kauf von ergonomischer Software


Im BAuA Handbuch Gefährdungsbeurteilung, Teil 2 Gefährdungsfaktoren =>Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen, =>Mensch-Maschine /Rechner-Schnittstelle, wird die Seite Benutzungsschnittstelle geöffnet, unter =>Textbausteine für Prüflisten und Formblätter stehen Fragen und Fakten zur Softwareergonomie.


Auf den Seiten von ergo-online.de finden sich unter den Stichworten Ergonomie und Gesundheit / Software viele erklärende Seiten zur Softwareergonomie.

Auf der Seite Übersicht zur Auswahl anerkannter Beurteilungsverfahren für Bildschirmarbeit finden sich eine ganze Reihe von Gefährdungsbeurteilungsverfahren zur Beurteilung von Bildschirmarbeit, beispielhaft sei hier das Verfahren ABETO, Arbeitsanalyse nach Bildschirmarbeitsverordnung mit dem Ergonomie-Prüfer der Technologieberatungsstelle TBS in Nordrhein-Westfalen genannt. 


Die genannten Schriften und Quellen haben unterschiedliche inhaltliche Tiefen und sind zum Teil für Experten geschrieben. Es wird empfohlen, sich ggf. extern fachlich beraten zu lassen.


Die ArbStättV fordert in § 3 Gefährdungsbeurteilung:

„(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.“