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Mit welchen Verfahren können die Anforderungen an die Softwareergonomie nach DIN EN ISO 9241 abgeprüft werden?
KomNet Dialog 43791
Stand: 19.07.2023
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Softwareergonomie
Frage:
Unsere Software soll durch eine Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Mit welchen Verfahren können die Anforderungen an die Softwareergonomie nach DIN EN ISO 9241 abgeprüft werden?
Antwort:
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.
Dort stehen unter
- Nr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte und
- Nr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
Anforderungen an die Softwareergonomie.
Außerdem gilt § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Dort steht u.a. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden."
Die DGUV hat die folgenden Schriften herausgegeben, in denen die Softwareergonomie behandelt wird:
- DGUV Regel 115-401 Branche Bürobetrieb (S. 39 ff.)
- DGUV Regel 115-402 Branche Callcenter (S. 42 ff.)
- DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung (S. 84 ff.)
und die sehr ausführliche
- DGUV Information 215-450 Softwareergonomie
In dieser DGUV Information stehen im Kapitel 12 (Lasten- und Pflichtenheft zur Beschaffung von Software) Tipps zur Prüfung und Bewertung von Software.
Und in den Anhängen
- 3 Arbeitshilfen – Erhebungsbogen und
- 4 Beispielhafte Methoden zur formativen Evaluation von Gebrauchstauglichkeit
werden beispielhafte Methoden zum Testen von Software aufgezählt.
Die Berufsgenossenschaft VBG erläutert in ihrer Broschüre
Software nutzerfreundlich einstellen und gestalten, Die wichtigsten Tipps und Infos auf einen Blick
die wichtigsten Tipps und Informationen zur Softwareergonomie.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat 2010 die folgende Broschüre herausgegeben:
(K)Eine wie die andere? Handlungshilfe zum Kauf von ergonomischer Software
Im BAuA Handbuch Gefährdungsbeurteilung, Teil 2 Gefährdungsfaktoren =>Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen, =>Mensch-Maschine /Rechner-Schnittstelle, wird die Seite Benutzungsschnittstelle geöffnet, unter =>Textbausteine für Prüflisten und Formblätter stehen Fragen und Fakten zur Softwareergonomie.
Auf den Seiten von ergo-online.de finden sich unter den Stichworten Ergonomie und Gesundheit / Software viele erklärende Seiten zur Softwareergonomie.
Auf der Seite Übersicht zur Auswahl anerkannter Beurteilungsverfahren für Bildschirmarbeit finden sich eine ganze Reihe von Gefährdungsbeurteilungsverfahren zur Beurteilung von Bildschirmarbeit, beispielhaft sei hier das Verfahren ABETO, Arbeitsanalyse nach Bildschirmarbeitsverordnung mit dem Ergonomie-Prüfer der Technologieberatungsstelle TBS in Nordrhein-Westfalen genannt.
Die genannten Schriften und Quellen haben unterschiedliche inhaltliche Tiefen und sind zum Teil für Experten geschrieben. Es wird empfohlen, sich ggf. extern fachlich beraten zu lassen.
Die ArbStättV fordert in § 3 Gefährdungsbeurteilung:
„(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.“