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KomNet-Wissensdatenbank

Wer kann die Softwareergonomie der bei uns eingesetzten Programme unabhängig überprüfen und welche Möglichkeiten hat man, um eine solche Überprüfung einzufordern?

KomNet Dialog 22384

Stand: 01.03.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Softwareergonomie

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Frage:

Bei uns werden zur Zeit viele Programme auf PC-Basis verwendet. Die Wartezeiten zwischen den Eingaben betragen oft mehrere Sekunden, manchmal sogar Minuten. Viele Programme laufen instabil und müssen während eines Arbeitstages mehrfach neu gestartet werden. Auch hierbei entstehen teilweise erhebliche Wartezeiten. Die Programme ermöglichen in einigen Teilen bei Fehleingaben keinen Abbruch der Verarbeitung. Manchmal lassen sich Fehleingaben nicht rückgängig machen, Sicherheitsabfragen fehlen. Die Bedienung ist oft umständlich, um Schaltflächen zu erreichen, muss oft umständlich gescrollt werden. Forderungen nach Verbesserungen werden nur schleppend oder gar nicht umgesetzt. Diese Programme sind zwar geprüft und abgenommen worden, aber die Tests erfolgten in der Regel nur mit kleinen Mengen (100 Einheiten), während bei der tatsächlichen Arbeit bis zu 30.000 Fälle mit einem Programm bearbeitet werden sollen. Ich vermute, dass diese Programme den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Software-Ergonomie nicht genügen. Wer kann das unabhängig überprüfen und welche Möglichkeiten hat man, um eine solche Überprüfung einzufordern?

Antwort:

Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:

"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.
(2) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können.
(3) Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen.
(4) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
(5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden."

Hinweise:
Die Überprüfung der Softwareergonomie hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Umfangreiche Informationen zur Softwareergonomie werden vom Sozialnetz Hessen unter www.ergo-online.de  zur Verfügung gestellt (Navigation: auf der linken Seite auf das Auswahlfeld "Software" klicken).

Auf die Normenreihe DIN EN ISO 14915 "Software-Ergonomie für Multimedia-Benutzungsschnittstellen" weisen wir hin. In Zusammenhang mit der gesundheitsgerechten Gestaltung von Bildschirmarbeit wird insbesondere auf die Normenreihe DIN EN ISO 9241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten" Bezug genommen, die ebenfalls in einzelnen Teilen Gestaltungsempfehlungen für die Software-Ergonomie formuliert.
Normen können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bestellt werden.

Auf die DGUV Information 215-450 "Software-Ergonomie" möchten wir hinweisen.