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Welche Möglichkeiten bestehen bei diffusen Beschwerden am Arbeitsplatz? Können Schadstoffmessungen verlangt werden?

KomNet Dialog 5147

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Soziale und psychische Belastungen

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Frage:

In einem Büro klagen in letzter Zeit einige Kollegen über Kopfschmerzen. Diese hatten während der Urlaubszeit keine Beschwerden. Nach Rückkehr an den Arbeitsplatz merkten diesen Personen aber das jetzt besonders und führen das auf die Arbeit (Bildschirm, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumfeld) zurück. Was kann man hier tun? Eine Begehung vor einiger Zeit ergab keine Auffälligkeiten, auch nicht aus arbeitsmedizinischer Sicht. Können trotzdem Schadstoffmessungen in den Räumen verlangt werden?

Antwort:

Wegen der Vielzahl möglicher Einflussfaktoren ist es ausgesprochen schwierig, unspezifische Befindlichkeitsstörungen (wie z.B. Kopfschmerzen im Büro) auf bestimmte Ursachen zurückzuführen.

In der Praxis hat sich ein systematisches und abgestuftes Vorgehen bewährt, das eine Eingrenzung des Problems auf wahrscheinliche Ursachen ermöglicht. Erst dann machen gezielte und spezielle Ermittlungen Sinn.

Einen Leitfaden zum systematischen Vorgehen finden Sie hier http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep_ira.pdf


Schadstoffmessungen sollten also erst dann erfolgen, wenn das Screening der möglichen Ursachen den Komplex „Raumluftqualität“ und verdächtige Substanzen ergeben hat. Leider ist es aber oft so, dass die Messergebnisse nicht direkt zur Lösung des Problems beitragen, weil zum einen ganz andere Ursachen vorliegen und zum anderen vielfach keine ausreichenden Kriterien zur Bewertung und Beurteilung des Ursachenzusammenhangs existieren.


Wenn die Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze und die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung wirklich keine Auffälligkeiten ergeben haben (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitshaltung, angemessene Sehschärfe, blendfreie Beleuchtung, Flimmerfrequenz des Bildschirms etc.), wäre als Nächstes das Lüftungsverhalten zu prüfen. Erfahrungsgemäß wird insbesondere in der kälteren Jahreszeit so selten gelüftet, dass in Büroräumen, auch in Nichtraucherräumen, eine nennenswerte Kohlendioxidbelastung erreicht wird, die als Auslöser von Kopfschmerzen in Betracht kommt. Um einen ausreichenden Luftwechsel zu erreichen, ist sogenanntes Stoßlüften in regelmäßigen Abständen erforderlich.