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Tätigkeiten von Betriebsratsmitgliedern stehen im wohlverstandenen Interesse auch des Arbeitgebers. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 71, 77, 88) Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen, stellt aber viele Aspekte des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsgesetz - BetrVfG und Arbeitszeitgesetz - ArbZG klar.Die Begriffe der Arbeitszeit ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Mit der Teilnahme des Betriebsrates an den Arbeitsschutzausschusssitzungen wollte der Gesetzgeber die Belange der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), spez. im § 89 BetrVG geregelt sind. Die Errichtung eines Betriebsrates ist im § 1 BetrVG geregelt.Ist kein Betriebsrat vorhanden, gilt § 81 Abs.3 BetrVG: "In Betrieben ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Nach § 87 (1) 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPVG) hat der Betriebsrat/Personalrat mitzubestimmen - sofern keine endgültige gesetzliche oder tarifliche Regelung existiert - bei "Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 261
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
an den ASA-Sitzungen teilnehmen, auch der Betriebsrat. Mit der Teilnahme des Betriebsrates an den ASA-Sitzungen wollte der Gesetzgeber die Belange der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und insbesondere im § 89 BetrVG geregelt sind. Das ASiG trifft keine Regelung, wie im Falle der Nichtteilnahme eines der Mitglieder des ASA zu verfahren ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) 7 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG. Dort ist geregelt, dass er über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der berufgenossenschaftlichen Regelwerke mitzubestimmen hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.Bei der Auswahl ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 1760
. In diesem Fall wäre das ASiG anzuwenden.Als Grundlage für diese Festlegung dienen §§ 114 und 115 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), denn als Betrieb im Sinne des ASiG ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinn anzusehen, sondern der Betrieb im Sinne des BetrVG. ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 3971
Teilnehmer an den ASA-Sitzungen teilnehmen, auch der Betriebsrat. Mit der Teilnahme des Betriebsrates an den ASA-Sitzungen wollte der Gesetzgeber die Belange der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG, spez. im § 89 BetrVG geregelt sind. Das ASiG trifft keine Regelung dazu, wie im Falle der Nichtteilnahme eines der Mitglieder des ASA zu verfahren ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
angesehen, auch leitende Angestellte aus dem Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 Abs.1 Satz 1 ArbZG) herauszunehmen. Der Verweis auf die Definition der leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde zur Klarstellung aufgenommen. Auch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes der letzten Jahre hat zu einer weitreichenden Herausnahme von leitenden ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
Informationssammlung müssen zusätzlich Gespräche mit Beteiligten geführt werden. Beteiligte sind die verunfallte Person, mögliche Augenzeugen, Kollegen, Vorgesetzte etc. ..."Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates bzgl. des Arbeitsschutzes ergeben sich in erster Linie aus dem Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Für öffentliche Dienststellen und Betriebe ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Sofern es sich um keine Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) handelt, ist für Fremdfirmenbeschäftigten im Rahmen eines Werkvertrages grundsätzlich deren Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich. Dem Betriebsrat des Betriebes, in dem Fremdfirmenbeschäftigte tätig werden, stehen aber in jedem Fall Unterrichtungsrechte gem. § 80 Betriebsverfassungsgesetz ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 5590
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
Unternehmen auszugehen ist, kommt das Mitbestimmungsrecht nach § 9 Abs. 3 ASiG und dem Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG- zum Tragen.Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des BetrVG. ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
Nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz (ASiG) gilt: "Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
und DGUV 2 auf andere Weise gewährleistet ist. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG hat der Betriebsrat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden (§ 89 BetrVG). Sie haben die Möglichkeit sowohl den Arbeitgeber wie auch den Betriebsrat auf ihre rechtlichen Pflichten hinzuweisen ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
es sich, die Beschäftigten, deren Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden sollen, in die Erstellung mit einzubeziehen. Aber: das Recht zur Einsichtnahme in die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist im Arbeitsschutzrecht nicht geregelt.Die betriebliche Interessenvertretung hat gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und den Personalvertretungsgesetzen der Länder (z.B. § 64 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 11226
ist." Der Betriebsbegriff ist sachlich - rechtlich eng verknüpft mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Somit ist ein Betrieb nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne.Besteht eine Holding oder ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, die den Betriebsbegriff des ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 erfüllen, muss für jeden dieser Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
psychischer Belastungen wieder: "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch... psychische Belastungen bei der Arbeit".Bei der Arbeit des Betriebsrates nach § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die der Betriebsrat freigestellt wird.Sobald es sich bei der Tätigkeit des Betrieb-/Personalrates um eine versicherte Tätigkeit nach SGB VII handelt ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946