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Wie setzt sich der Arbeitsschutzausschuss zusammen, wenn kein Betriebsrat gebildet ist?

KomNet Dialog 18262

Stand: 04.03.2021

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzausschuss

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Frage:

Der Arbeitsschutzausschuss nach 11 ASiG setzt die Teilnahme des Betriebsrates voraus. Wie setzt sich der Arbeitsschutzausschuss zusammen, wenn kein Betriebsrat gebildet ist?

Antwort:

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure

und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:

- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,

- Betriebsärzten,

- Fachkräften für Arbeitssicherheit und

- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.


Mit der Teilnahme des Betriebsrates an den Arbeitsschutzausschusssitzungen wollte der Gesetzgeber die Belange der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), spez. im § 89 BetrVG geregelt sind. Die Errichtung eines Betriebsrates ist im § 1 BetrVG geregelt.


Ist kein Betriebsrat vorhanden, gilt § 81 Abs.3 BetrVG: "In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können."


Diese Vorschrift korrespondiert mit § 17 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, wonach die Arbeitnehmer berechtigt sind, "dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen".

In Betrieben, in denen kein Betriebsrat vorhanden ist, können folglich auch keine Betriebsratsmitglieder im Arbeitsschutzausschuss vertreten sein. Der sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz ergebende Anspruch der Arbeitnehmer zur aktiven Teilnahme am Arbeitsschutzgeschehen wird u. E. durch die Teilnahme von Sicherheitsbeauftragen im Arbeitsschutzausschuss erfüllt.