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Kann der Betriebsrat die Sicherheitsfachkraft auffordern, mangelabstellende Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes zu veranlassen?

KomNet Dialog 6222

Stand: 15.12.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Kann der Betriebsrat die Sicherheitsfachkraft auffordern, mangelabstellende Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes zu veranlassen bzw. die Abstellung der Mängel sicherzustellen?

Antwort:

Nein, der  Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt.  Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-).