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Kann der Betriebsrat die Sicherheitsfachkraft auffordern, mangelabstellende Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes zu veranlassen?
KomNet Dialog 6222
Stand: 15.12.2014
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frage:
Kann der Betriebsrat die Sicherheitsfachkraft auffordern, mangelabstellende Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes zu veranlassen bzw. die Abstellung der Mängel sicherzustellen?
Antwort:
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-).