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Für bewegte Teile in automatisierten Fertigungssystemen sieht VDI 2854 eine "sicher" reduzierte Geschwindigkeit bei gefahrbringenden Bewegungen ohne Quetsch- und Schergefahr (durch Anstoßen) von maximal 25 cm/s und bei gefahrbringenden Bewegungen mit Quetsch- und Schergefahr von maximal 3,3 cm/s vor. Die Rückstellgeschwindigkeit von kraftbetriebenen, trennenden Schutzeinrichtungen soll ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 1968
Es ist davon auszugehen, dass Sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - betrachten. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Im vorliegenden Fall ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Krane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
In der ASR A1.8 "Verkehrswege" finden sich folgende Begriffsbestimmungen für Fahrsteige und Fahrtreppen:"3.24 Fahrsteige sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden stufenlosen Bän-dern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf gleicher oder unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Es können geeignete Transporteinrichtungen (z. B. Einkaufswagen) mitgeführt werden.3.25 Fahrtreppen ...
Stand: 26.04.2018
Dialog: 42271
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ver ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV35) unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten ...
Stand: 19.08.2013
Dialog: 19209
es für das Stillsetzen der Maschine im Notfall benutzt werden kann. Die zweite Ausnahme betrifft handgehaltene oder handgeführte tragbare Maschinen“.Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in§ 8 Abs. 6 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen:„Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angesehen werden, ist im Dokument "Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden" beschrieben.Hiernach handelt es sich bei der kranbaren Transportkiste um ein Arbeitsmittel. ...
Stand: 21.12.2023
Dialog: 43866
für Fußgänger10 1. in Nebengängen von Lagereinrichtungen für die ausschließliche Be- und Entladung von Hand 0,75m11 2. zwischen Lagereinrichtungen und -geräten 1,25m"In Abschnitt 4.3 Absatz 10 wird noch ausgeführt:"Bei gleichzeitigem Aufenthalt von kraftbetriebenen Flurförderzeugen (z. B. Regal- und Kommissionierstapler) und Fußgängern in Schmalgängen müssen geeignete technische bzw. bauliche Schutzmaßnahmen (z ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik und Vollst ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
durchgeführt werden.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
.die körperlich und geistig geeignet sind, 3.die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4.von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muß Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muß der Unternehmer ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer d ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390