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Kann eine Betriebsanweisung für ein Arbeitsmittel als Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung genutzt werden?
KomNet Dialog 42645
Stand: 22.03.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Frage:
Kann eine Betriebsanweisung für ein Arbeitsmittel als Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung genutzt werden?
Antwort:
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:
"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik und Vollständigkeit überprüfbar und verfügbar sein. Bei Arbeitsmitteln, für die keine Betriebs- oder Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 ProdSG mitgeliefert werden muss, ist grundsätzlich eine gesonderte Dokumentation verzichtbar."