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KomNet-Wissensdatenbank

Ist eine Kennzeichnung elektrischer Arbeitsmittel mit K1 oder K2 verpflichtend?

KomNet Dialog 42390

Stand: 01.08.2018

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Ist eine Kennzeichnung elektrischer Arbeitsmittel mit K1 oder K2 verpflichten?

Antwort:

Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:


"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer die Benutzer hinsichtlich der Bedeutung der Kennzeichnung unterweisen.


Sind im Betrieb nur Geräte einer Kategorie vorhanden, kann eine Kennzeichnung entfallen."