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Ist eine Kennzeichnung elektrischer Arbeitsmittel mit K1 oder K2 verpflichtend?
KomNet Dialog 42390
Stand: 01.08.2018
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Frage:
Ist eine Kennzeichnung elektrischer Arbeitsmittel mit K1 oder K2 verpflichten?
Antwort:
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:
"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer die Benutzer hinsichtlich der Bedeutung der Kennzeichnung unterweisen.
Sind im Betrieb nur Geräte einer Kategorie vorhanden, kann eine Kennzeichnung entfallen."