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Sind sogenannte Rollcontainer prüfpflichtige Arbeitsmittel?

KomNet Dialog 7201

Stand: 13.06.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Sind sogenannte Rollcontainer den prüfpflichtige Arbeitsmittel? In unserem Unternehmen werden Rollcontainer mit einem Volumen von ca. 1,5 Kubikmeter benutzt, um Teile zu verschicken. Die Container haben Rollen mit Bremsen, außen Eisengitter und dürfen ca 1 to. tragen. Die Container werden mit Gabelstaplern gezogen und teilweise auf den Gabeln transportiert.

Antwort:

Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel.

Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt.

Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), spez. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1203 "Befähigte Personen".

Auf die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, LV 35 weisen wir hin.