Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss an einer Doppelschleifmaschine (Schleifbock) eine Not-Aus- bzw. Not-Stop-Vorrichtung vorhanden sein?

KomNet Dialog 43761

Stand: 21.02.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

Favorit

Frage:

Muss an einer Doppelschleifmaschine (Schleifbock) eine Not-Aus- bzw. Not-Stop-Vorrichtung vorhanden sein?

Antwort:

Für die Bereitstellung von Schleifmaschinen auf dem Markt und die Inbetriebnahme gilt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die mit der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung; 9. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Für die Verwendung von Schleifmaschinen, auch für Altmaschinen, gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).


Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Auflage 2.2 – Oktober 2019) werden die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erläutert.

Dort steht unter

1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall (S. 221):

„Gemäß Nummer 1.2.4.3 Absatz 1 (im Anhang I zur Maschinenrichtlinie) muss eine Maschine grundsätzlich mit einem oder mehreren Not-Halt-Befehlsgeräten ausgerüstet werden.

Nummer 1.2.4.3 Absatz 2 legt zwei Ausnahmen fest, in denen Not-Halt-Befehlsgeräte nicht erforderlich sind. Die erste Ausnahme gilt, wenn durch ein Not-Halt-Befehlsgerät das Risiko im Vergleich zum normalen Stillsetzen nicht verringert werden könnte oder hierdurch neue Risiken entstehen würden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine wesentlich schnellere Stillsetzung als mit der normalen Befehlseinrichtung für das Stillsetzen nicht erreicht werden kann, ohne weitere Risiken hervorzurufen, beispielsweise einen Verlust der Standsicherheit oder das Risiko eines Bruchs von Maschinenteilen. Falls kein Not-Halt-Befehlsgerät vorhanden ist, muss das normale Befehlsgerät für das Stillsetzen deutlich erkennbar, gut sichtbar und schnell zugänglich angeordnet sein - auch für Personen, die mit der Maschine nicht vertraut sind -, sodass es für das Stillsetzen der Maschine im Notfall benutzt werden kann. Die zweite Ausnahme betrifft handgehaltene oder handgeführte tragbare Maschinen“.


Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in

§ 8 Abs. 6 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen:

„Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten. …..“


In dem Empfehlungspapier Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen der Präventionsabteilung Technische Sicherheit der BG RCI wird dies ausführlich erläutert.


Für Tisch- oder Ständerschleifmaschinen (Umgangssprachlich z.B. „Schleifbock“) gilt die EN ISO 16089:2015 Werkzeugmaschinen – Sicherheit– Ortsfeste Schleifmaschinen. Sie ersetzt die DIN EN 13218.

Die Norm führt für derartige Maschinen keine spezielle „Stopp-Kategorie“ auf. Wir gehen daher davon aus, dass die Stopp-Kategorie 0 unter den u.g. Voraussetzungen anwendbar ist.

Es wird auch auf die DIN EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen) verwiesen, die Folgendes beschreibt:

„10.7.3 Betätigung der Netztrenneinrichtung, um Not-Halt zu bewirken

Wenn die Stopp-Kategorie 0 zulässig ist, darf die Netztrenneinrichtung als Not-Halt-Einrichtung verwendet werden, vorausgesetzt:

– sie ist für den Bediener leicht erreichbar; und

– sie erfüllt die Anforderungen entsprechend 5.3.2 a), b), c) oder d).

Wenn die Netztrenneinrichtung für den Notfall vorgesehen ist, muss sie die Farbanforderungen entsprechend 10.2.1 erfüllen.“


Hinter den Ziffern 5.3.2 verbirgt sich:

„5.3.2 Arten

Die Netztrenneinrichtung muss eine der folgenden Arten sein:

a) ein Lasttrennschalter, mit oder ohne Sicherungen, nach IEC 60947-3 für Gebrauchskategorie AC-23B oder DC-23B;

b) Steuerungs- und Schutzschaltgeräte mit Trenneigenschaften, nach IEC 60947-6-2;

c) ein Leistungsschalter – geeignet zum Trennen – nach IEC 60947-2;

d) jedes andere Schaltgerät nach einer IEC-Produktnorm für dieses Gerät, welches die Anforderungen an Trenneinrichtungen und die geeignete Gebrauchskategorie und/oder die in den Produktnormen festgelegten Beanspruchungsanforderungen erfüllen.“


Die Netztrenneinrichtung kann nach unserem Erachten als Not-Halt-Einrichtung für Tisch- oder Ständerschleifmaschinen verwendet werden.