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Ist auch ein Kugelschreiber ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

KomNet Dialog 1737

Stand: 18.05.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

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Frage:

Was sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? Gehört dazu auch der einfache Kugelschreiber der Bürokraft?

Antwort:

Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße.

Nach dieser Definition gehört auch ein Kugelschreiber zu den Arbeitsmitteln, allerdings dürfte der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu dem Schluss kommen, dass keine weitere Prüfungen nach BetrSichV notwendig sind.