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Sind kranbare Transportkisten Arbeitsmittel oder Lastaufnahmemittel?
KomNet Dialog 43866
Stand: 21.12.2023
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL
Frage:
Sind kranbare Transportkisten Arbeitsmittel oder Lastaufnahmemittel
Antwort:
Die Definition des Begriffs „Lastaufnahmemittel“ nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe d der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist zu beachten.
Nach den Begriffsbestimmungen der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" sind Lastaufnahmemittel nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeugs verbunden werden können. Es wird unterschieden zwischen form- und kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln.
Zu den Lastaufnahmemitteln gehören zum Beispiel Brooken, C-Haken, Container-Geschirre (Spreader), Gehänge, Gießpfannen, Greifer, Klauen, Klemmen, Kübel, Krangabeln, Lasthebemagnete, Traversen, Vakuumheber, Zangen.
Hinweis:
Welche Ausrüstungen als Lastaufnahmemittel nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angesehen werden, ist im Dokument "Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden" beschrieben.
Hiernach handelt es sich bei der kranbaren Transportkiste um ein Arbeitsmittel.