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Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt,Sicherstellung, dass die in Anhang VII Teil A MRL genannten technischen Unterlagen verfügbar sind, insbesondere die erforderlichen Informationen, u.a. die Betriebsanleitung,Durchführung der zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 MRL, Ausstellung die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A MRL,CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16. ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
.ProdSV. Eine CE-Kennzeichnung erhalten unvollständige Maschinen grundsätzlich nicht (Ausnahme: das Produkt unterliegt auch einer anderen Richtlinie und diese fordert eine CE-Kennzeichnung – z. B. nach ATEX-Richtlinie). ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
Prüfstände/Prüfmittel sind Maschinen, wenn sie die Begriffsbestimmungen nach Art. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen; d. h. wenn mindestens ein bewegliches Teil, das nicht ausschließlich durch unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft betätigt wird, vorhanden ist. Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten fallen ebenfalls unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Vom ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
in deutsches Recht umgesetzt wird. Diesbezüglich wird in § 5 „CE-Kennzeichnung" Folgendes verlangt:„(1) Die nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 erforderliche CE-Kennzeichnung richtet sich nach § 7 Absatz 1 und 3 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes.(2) Die Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen annähernd gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 Millimeter. Bei kleinen Maschinen kann diese Mindesthöhe unterschritten ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
hier ist, dass das kraftbetätigte Tor nicht selbst gefährlich sein soll.2) Bei Maschinen mit CE-Kennzeichnung wird die Vermutung ausgelöst, dass sie bestimmte, in den EU-Richtlinien und den harmonisierten Normen festgelegte Mindestanforderungen erfüllen. Der Ersteller einer Gefährdungsbeurteilung kann also bei einem Arbeitsmittel mit CE-Kennzeichnung davon ausgehen, dass das Arbeitsmittel die mit der Vergabe der CE-Kennzeichnung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 15183
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
. Da der neuen Einheit „CNC-Drehmaschine“ eine Konformitätserklärung beigefügt ist und diese mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, handelt es sich um eine vollständige Maschine, die auch eigenständig betrieben werden kann. In diesem Fall gilt die Einbindung der CNC-Drehmaschine in diese neue Gesamtheit als Installation der Maschine und es gibt keinen Anlass für eine neue Konformitätsbewertung, CE ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Produktsicherheitsgesetz verboten ist, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen (auch bei Maschinen für den Eigenbedarf), wenn es mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, ohne dass eine Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 - in diesem Fall die Maschinenverordnung - dies vorsieht. D.h., dass das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf die Gesamtanlage nicht zulässig ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ansonsten ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Mit der Richtlinie 93/68/EWG wurde die Verpflichtung aufgehoben, neben der CE-Kennzeichnung das Jahr der Anbringung zu vermerken.Gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist neben einigen herstellerbezogenen Angaben das Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde, anzugeben.„Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 878
Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, § 40 "Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten").Das bedeutet, dass handbetriebene Gabelhubwagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein und eine Konformitätserklärung aufweisen müssen.Hinweis:Die Maschinenrichtlinie und der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie werden auf der Seite "Maschinen" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angeboten. ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
Bevollmächtigten, - Bezeichnung der Maschine, - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III), - Baureihen- oder Typbezeichnung, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren. Ist die Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548