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Darf vom Betreiber nachträglich ein CE-Schild an einer Maschine angebracht werden, wenn die Dokumentation (mit Konformitätserklärung) vorhanden ist, aber die CE-Kennzeichnung fehlt?

KomNet Dialog 43639

Stand: 19.02.2022

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Darf vom Betreiber nachträglich ein CE-Schild an einer Maschine angebracht werden, wenn die Dokumentation (mit Konformitätserklärung) vorhanden ist, aber die CE-Kennzeichnung fehlt?

Antwort:

Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht sein. Die CE-Kennzeichnung ist gemäß Anhang III der Richtlinie in der gleichen Technik wie die Herstellerangaben auszuführen.

Somit ist eine nachträgliche Anbringung einer CE-Kennzeichnung durch den Betreiber einer Maschine, sofern er nicht der Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur dieser Maschine ist, nicht zulässig.