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Ist es zulässig, dass sich ein CE-Zeichen auf einer Maschine befindet, für die eine Einbauerklärung erstellt wurde?

KomNet Dialog 21543

Stand: 11.07.2014

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Meines Wissens darf nur ein CE-Zeichen ausgestellt werden, wenn die Konformität der Maschine mit den entsprechenden Normen festgestellt und die Konformitätserklärung ausgestellt werden kann. Ansonsten handelt es sich um eine unvollständige Maschine, an der kein CE-Zeichen angebracht werden darf. Nun bin ich aber auf eine Maschine eines Herstellers gestoßen, für die eine Einbauerklärung erstellt wurde, aber auf der Maschine befindet sich ein CE-Zeichen. Ist dies zulässig? In meinen Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass es andere Richtlinien geben kann, denen die unvollständige Maschine ebenfalls entsprechen muss und die hierfür eine CE-Kennzeichnung erfordern. Wie ist das zu verstehen bzw. welche anderen Richtlinien können dies sein?

Antwort:

Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:

a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.

b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B. Sicherheitslaserscanner) gemäß den Anforderungen der Maschinenrichtlinie - MRL.