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Müssen bzw. dürfen handbetriebene Gabelhubwagen mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein?

KomNet Dialog 17655

Stand: 10.11.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Müssen bzw. dürfen handbetriebene Gabelhubwagen mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein? Was sind die Voraussetzungen, unter denen dennoch eine CE-Kennzeichnung vergeben wird?

Antwort:

Nach Artikel 2 Buchstabe a fünfter Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist u. a. eine Maschine "eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist". Das heißt, dass manuell angetriebene Maschinen, die für das Heben von Lasten vorgesehen sind, und zwar unabhängig davon, ob Güter oder Personen oder beides der Maschinenrichtlinie unterliegen. Beispiele für derartige Maschinen sind manuell angetriebene Flaschen- und Kettenzüge und Krane, Wagenheber, Hubtische, Palettenhubwagen und Stapler sowie fahrbare Hubarbeitsbühnen (Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, § 40 "Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten").


Das bedeutet, dass handbetriebene Gabelhubwagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein und eine Konformitätserklärung aufweisen müssen.


Hinweis:

Die Maschinenrichtlinie und der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie werden auf der Seite "Maschinen" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angeboten.