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Muß bei der Kennzeichnung das Jahr der Konstruktion, das Jahr der Herstellung oder das Jahr des Inverkehrbringens angegeben werden?
KomNet Dialog 878
Stand: 25.02.2008
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Muß bei der Kennzeichnung das Jahr der Konstruktion, das Jahr der Herstellung oder das Jahr des Inverkehrbringens angegeben werden?
Antwort:
Mit der Richtlinie 93/68/EWG wurde die Verpflichtung aufgehoben, neben der CE-Kennzeichnung das Jahr der Anbringung zu vermerken. Gemäß Punkt 1.7.3 ist neben einigen herstellerbezogenen Angaben das Baujahr anzugeben.
Stand: Februar 2008