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Maschinenrichtlinie: Anbringen der CE-Kennzeichnung ausschließlich auf der Verpackung der Maschine oder den Begleitpapieren
KomNet Dialog 823
Stand: 06.07.2007
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Genügt es, die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung der Maschine oder den Begleitpapieren anzubringen?
Antwort:
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muß auf der Maschine selbst angebracht sein. Nur bei bestimmten Hebezeug-Zubehörteilen kann das Zeichen laut Richtlinie auf der Verpackung angebracht werden, wenn die direkte Kennzeichnung schwierig oder unmöglich ist. Sofern es sich bei der Maschine um ein Verbraucherprodukt entsprechend § 2 Absatz 3 handelt, wird auf die besonderen Pflichten für das Inverkehrbingen nach § 5 GPSG hingwiesen.
Stand: Juli 2007