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Nach § 13 DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) kann der Unternehmer zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichne ...
Stand: 13.02.2018
Dialog: 19758
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel die Haftu ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
Nach den staatlichen Rechtsvorschriften ist der Arbeitgeber für die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zuständig. Dies ergibt sich aus §13 in Verbindung mit § 3 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG und begründet sich aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. auch § 618 BGB). Daneben ergibt sich die Unternehmerverantwortung aufgrund der Verpflichtungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4428
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 15.11.2017
Dialog: 5738
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Präven ...
Stand: 27.07.2017
Dialog: 29882
Ein "Anlagenverantwortlicher" ist eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird. Der Anlagenverantwortliche übernimmt nicht die Verantwortung des Unternehmers im gesamten Bereich der elektrischen Anlage. Er ist für die Anlagenteile verantwortlich, die zur Arbeitsstelle gehören. Ein "Arbeitsv ...
Stand: 04.07.2017
Dialog: 6337
1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen. Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber). Unterne ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 5472
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach- und S ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001. Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle Beauftragungen, die ...
Stand: 24.11.2016
Dialog: 27955
Frage 1: Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind? Das Arbeitsschutzgesetz enthält – bis auf die Zuverlässigkeit und Fachkunde – keine Begrenzung des Kreises von Personen, die zu besonders beauftragten Personen nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz auserkoren werden können. Maßstab ist ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber, da ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nicht pädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger, der diese Aufgaben auf die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter delegiert. Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel, a ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 24784
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis, dass Arbeitsschutzmaßnahm ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger werd ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sieht nicht allgemein vor, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisungen oder allgemeine sicherheitstechnische Mängel das Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Situationen, die dazu führen, dass Beschäftigte einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und damit ein Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen, werden in der b ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 6030
Der Subunternehmer führt im Auftrag eines Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) eine vertraglich fest umschriebene, selbständige und eigenverantwortliche Leistung aus. Fachlich, personell und maschinell muss er die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Auftragnehmer (hier jetzt sein Auftraggeber) gestellt werden. Er ist wie jeder andere Arbeitgeber innerhalb seines Verantwortungsbereiche ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 6599
Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" http://publikationen.dguv.de . Im zunehmenden Maße wächst das Erforderni ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 10993
Der Arbeitgeber für das Dachdeckerunternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Mitarbeiters bei der Arbeit auf Dächern beziehen, wobei wechselnde Einsatzorte und die generellen möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Somit m ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 6265
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung der Betrieb ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Betreiberpflichten: Wer Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage im arbeitsschutzrechtlichen Sinne ist, wird in der LASI-Leitlinie LV 35 Nr. B 12.1 zur Betriebssicherheitsverordnung erläutert: "Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen (vgl. VGH Bad. Württ. DVBl. 1988, 542; VG Gieße ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 20433