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Sind Stations- und Bereichsleitungen im Krankenhaus Personen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ?

KomNet Dialog 42626

Stand: 20.03.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Verantwortlichkeit, Delegation von Verantwortung

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Frage:

Sind Stations- und Bereichsleitungen im Krankenhaus Personen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG?

Antwort:

Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".


Hinweis:

Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).