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Sind Stations- und Bereichsleitungen im Krankenhaus Personen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ?
KomNet Dialog 42626
Stand: 20.03.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Verantwortlichkeit, Delegation von Verantwortung
Frage:
Sind Stations- und Bereichsleitungen im Krankenhaus Personen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG?
Antwort:
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".
Hinweis:
Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).