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Darf der Geschäftsführer einen Stellvertreter bestimmen, der die Protokolle von Sicherheitsbegehungen entgegennimmt?

KomNet Dialog 6590

Stand: 19.09.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Verantwortlichkeit, Delegation von Verantwortung

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Frage:

Die Protokolle der Sicherheitsbegehungen werden in der Regel von der Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt dem Unternehmer (Geschäftsführung)und den sonstigen Beteiligten geschickt. Darf der Geschäftsführer den Verteiler so ändern, das nicht er, sondern sein technischen Leiter (ppa) in seinem Auftrag, im Verteiler steht und zur Abstellung von Mängeln dann zuständig ist. Ich gehe davon aus, dass bei größeren Abweichungen (Auslegungssache) die Geschäftsführung verständigt wird.

Antwort:

Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. auch § 13 Abs.1 Nr. 4 ArbSchG).


Wesentlich ist jedoch, dass der Arbeitgeber / Geschäftsführer demjenigen, der Arbeitgeberpflichten wahrnimmt, die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanziellen Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt. Insoweit kann der Geschäftsführer seinen technischen Leiter dazu beauftragen, die Mängelbeseitigung aus den Sicherheitsbegehungen vorzunehmen.


Der Arbeitgeber / Geschäftsführer hat sich nur in regelmäßigen Abständen davon zu überzeugen, dass der Pflichtenübernehmer seinen Aufgaben nachkommen kann und auch nachkommt.


Die Verantwortung einer Führungskraft endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis der Führungskraft enden. Sie hat aber die Pflicht Mängel, die sie selbst nicht abstellen kann, ihrem Vorgesetzten zu melden. In Abhängigkeit vom Grad der Gefährdung hat sie vorläufige Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen.