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Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und derTRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten", sind zu beachten.In der TRBS 2121 Teil 1 heißt es unter den Begriffsbestimmun ...
Stand: 17.07.2023
Dialog: 43805
Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, d ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten Pers ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 beschriebe ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend nicht ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Ein Treppenturm aus Systemteilen eines Gerüstes fällt als Arbeitsmittel vollumfänglich und ausschließlich unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten". Weiterhin gelten die DGUV-Regel 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten" und die DGUV Information 201-011 ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 der Ar ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Sofern das Gerüst dauerhafter Bestandteil einer baulichen Anlage werden soll, sind möglicherweise bauordnungsrechtliche Fragestellunglungen zu klären, die von hier aus nicht beurteilt werden können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die örtlichen Bauverwaltung. Darüber hinaus sind ggf. auch Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technische Regeln für Arbeitsstätten (A ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 43451
Ein unmittelbares Verbot ist hier nicht bekannt, allerdings entsprechen Holzgerüste nicht mehr dem Stand der Technik, der u.a.in folgenden Normen beschrieben wird: Für Arbeitsgerüste sind die DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen" und DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" mit ihren Teilen sowie die nationalen Normen DIN 4420-1 und DIN 4420-3 "Arbeits- und Schutz ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung im ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 09.04.2019
Dialog: 42667
Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen.Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten."Bei der Gefährdungsbeurtei ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 29329
Allgemeine Erläuterung:Im staatlichen Recht u.a. im Anhang unter der Nummer 2.1"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" werden Schutzziele („Mindestanforderungen“) formuliert, die grundsätzlich einzu ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 30421
Grundsätzlich sind Gerüsttreppen und Treppentürme Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).zu Frage 1:Ja, im Anhang 1 der BetrSichV i. V. m. DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten" finden sich folgende Hinweise:BetrSichV3.2.4 Anhang 1"Die Abmessungen, die Form und die Anordnung der Lauf- und Arbeitsflächen auf Gerüsten ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 22271
Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Besondere Vorschriften für Gerüste finden sich im Anhang 1 Nr. 3 BetrSichV, insbesondere unter Nr. 3.2.Anforderungen an die Prüfung der Gerüste finden sich im § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber "Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 25220
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen. Anhang 5.2 der Arbeitsstättenverordnung bzw. die ASR A 2.1 Punkt 8.2 sagt hierzu:".....(1) Abweichend von Punkt 4.1 Abs. 3 und 4 müssen Einrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), vorhanden sein:1. unabhängig von der Absturzhöhe an- Arbeitsplätzen an ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 23486
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen der ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 14341
Gemäß Punkt 1 der TRBS 1203 "befähigte Personen" muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung beauftragen, wenn Bestimmungen des §§ 10, 14, 15 und 17 BetrSichV sowie des Anhangs 4 Teil A Nr. 3.8 der BetrSichV zur Anwendung komme ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 18758
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe an den Gerüstbenutzer durch eine be ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 13631
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 21367