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Darf ein Fuger mit 20 Jahren Berufserfahrung im Gerüstaufbau für seine eigenen Tätigkeiten ein Gerüst aufbauen?

KomNet Dialog 15634

Stand: 08.01.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Darf ein Fuger im Hochbau der schon 20 Jahre Erfahrung im Gerüstaufbau hat für sich selbst zum fugen Gerüst aufbauen? Es handelt sich dabei um das Einrüsten von Giebeln bei Einfamilienhäusern. Die Gerüste werden noch am gleichen Tag wieder abgebaut.

Antwort:

Die Vorschriften des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.

Für selbständige Fuger ohne Beschäftigte gelten diese Vorschriften nicht.


Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk gilt für Selbständige dann, wenn sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Berufsgenossenschaften, wie z. B. die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Weitere Informationen finden Sie auch bei der DGUV.


Hinweis:

Auch ein privater Bauherr wird durch seine Tätigkeit gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der BG BAU.


Beim selbständigen Errichten von Gerüsten besteht für den Errichter eine Verkehrssicherungspflicht.

Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.


Verkehrssicherungspflichtig ist,

- wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält

- oder eine Sache beherrscht, die für Dritte gefährlich werden kann

- oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt.


Auch einem Selbständigen ist daher zu empfehlen, bei der Errichtung eines Gerüstes die einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln zu beachten. Eine zusammengefasste Übersicht ist z. B. der DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten" zu entnehmen.