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Ist das "Mauern über die Hand" bis 5 m noch ohne Absturzsicherungen gestattet?

KomNet Dialog 23486

Stand: 10.01.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Ist das "Mauern über die Hand" bis 5 m noch ohne Absturzsicherungen gestattet?

Antwort:

Nein!

Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:


„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden sein:

1.   unabhängig von der Absturzhöhe an

a)   Arbeitsplätzen auf Baustellen am und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,

b)   Verkehrswegen auf Baustellen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann;


2.   bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, an

a)   freiliegenden Treppenläufen und -absätzen,

b)   Wandöffnungen,

c)   allen übrigen Verkehrswegen auf Baustellen;


3.   bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen.

 

Bei einer Absturzhöhe bis zu 3,00 m ist eine Schutzvorrichtung entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken von baulichen Anlagen mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.“


Somit ist spätestens ab einer Absturzhöhe von 2,00 m (3,00 m) eine Absturzsicherung erforderlich.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln ist, welche Maßnahmen gegen Gefährdungen erforderlich sind. Es kann bei ungünstigen Rahmenbedingungen auch schon früher erforderlich sein, Absturzsicherungen zu verwenden.