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Müssen Beschäftigte beim Gerüstaufbau an einer Produktionshalle persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz tragen?

KomNet Dialog 5835

Stand: 05.01.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Müssen Beschäftigte beim Gerüstaufbau an einer Produktionshalle persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz tragen?

Antwort:

Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und gilt für alle Gefahren am Arbeitsplatz.


In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".


Weitere Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in § 9 der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" erläutert. Absturzsicherungsmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich.


Gemäß Abschnitt 3.2.6 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- oder umgebaut werden dürfen. Zudem müssen die fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten gemäß § 12 der BetrSichV entsprechend unterwiesen sein.


Hinweis:

Technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen (Umwehrungen, Abschrankungen, Zutrittsbeschränkungen) haben in jedem Fall Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen (Rettungsgeschirr).