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Wie groß darf bei Klinkerarbeiten der Abstand von einem Gerüst zur Hauswand vor dem Anbringen der Klinker sein?

KomNet Dialog 4664

Stand: 05.01.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Eine Hausfassade wird mit 250 mm Isoliermaterial verkleidet. Für diese Arbeiten ist ein Arbeitsgerüst aufgestellt worden. Der Abstand zwischen Hauswand und unverkleideter Wand beträgt gut 50 cm, meines Wissens darf dieser Abstand im Regelfalle doch nur max. 30 cm betragen. Ist dies zulässig? Augenscheinlich ist dieser Abstand `ein wenig` groß und birgt doch eine hohe Absturzgefahr. Wie verhält sich diese `Abstandsforderung` bei Arbeiten, bei denen, wie hier, erst nach der Arbeitsausführung der geforderte Abstand eingehalten wird?

Antwort:

Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,30 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.

Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" in Verbindung mit der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen dazu sind auch in der DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" zu finden, die weiterhin als Erkenntnisquelle herangezogen werden kann.