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Muss die tägliche Inaugenscheinnahme eines Gerüstes durch die qualifizierte Person laut TRBS 2121 dokumentiert werden?

KomNet Dialog 43756

Stand: 25.01.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Muss die tägliche Inaugenscheinnahme eines Gerüstes durch die qualifizierte Person laut TRBS 2121 dokumentiert werden? Muss die qualifizierte Person durch den Unternehmer schriftlich beauftragt werden?

Antwort:

zu Frage 1:

Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.


zu Frage 2:

Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten Personen mit der Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle beauftragt sind, bietet es sich an, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese tabellarisch zu erfassen.