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Sofern das Gerüst dauerhafter Bestandteil einer baulichen Anlage werden soll, sind möglicherweise bauordnungsrechtliche Fragestellunglungen zu klären, die von hier aus nicht beurteilt werden können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die örtlichen Bauverwaltung. Darüber hinaus sind ggf. auch Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technische Regeln für Arbeitsstätten (A ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 43451
Ein unmittelbares Verbot ist hier nicht bekannt, allerdings entsprechen Holzgerüste nicht mehr dem Stand der Technik, der u.a.in folgenden Normen beschrieben wird: Für Arbeitsgerüste sind die DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen" und DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" mit ihren Teilen sowie die nationalen Normen DIN 4420-1 und DIN 4420-3 "Arbeits- und Schutz ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung im ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 09.04.2019
Dialog: 42667
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen der ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 14341
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe an den Gerüstbenutzer durch eine be ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 13631
Grundsätzlich sind Gerüsttreppen und Treppentürme Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).zu Frage 1:Ja, im Anhang 1 der BetrSichV i. V. m. DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten" finden sich folgende Hinweise:BetrSichV3.2.4 Anhang 1"Die Abmessungen, die Form und die Anordnung der Lauf- und Arbeitsflächen auf Gerüsten ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 22271
Gemäß Punkt 1 der TRBS 1203 "befähigte Personen" muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung beauftragen, wenn Bestimmungen des §§ 10, 14, 15 und 17 BetrSichV sowie des Anhangs 4 Teil A Nr. 3.8 der BetrSichV zur Anwendung komme ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 18758
Allgemeine Erläuterung:Im staatlichen Recht u.a. im Anhang unter der Nummer 2.1"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" werden Schutzziele („Mindestanforderungen“) formuliert, die grundsätzlich einzu ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 30421
Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Besondere Vorschriften für Gerüste finden sich im Anhang 1 Nr. 3 BetrSichV, insbesondere unter Nr. 3.2.Anforderungen an die Prüfung der Gerüste finden sich im § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber "Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 25220
Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen.Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten."Bei der Gefährdungsbeurtei ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 29329
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen. Anhang 5.2 der Arbeitsstättenverordnung bzw. die ASR A 2.1 Punkt 8.2 sagt hierzu:".....(1) Abweichend von Punkt 4.1 Abs. 3 und 4 müssen Einrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), vorhanden sein:1. unabhängig von der Absturzhöhe an- Arbeitsplätzen an ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 23486
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 21367
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Für selbständige Fuger ohne Beschäftigte gelten diese Vorschriften nicht.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 15634
1. Wer trägt die Verantwortung? Die Frage nach der der Verantwortung ist differenziert zu betrachten: Verantwortlichkeiten des Gerüsterstellers: Der Unternehmer, der Gerüste erstellt, ist für den sicheren Auf-, Um- und Abbau sowie deren sichere Lagerung, den sicheren Transport und die Prüfung nach der Montage der Gerüste verantwortlich. Er stellt dem Nutzer/Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Gerüst ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 12871
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Bet ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 12705
Für die Errichtung und die Benutzung von Gerüsten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 und die TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" die maßgebliche Vorschrift bzw. technische Regel.Danach gelten als geeigneter Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten ausschließlich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen oder Leitern (Punkt 4.2 TRBS 2121 ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 15078
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) un ...
Stand: 05.11.2018
Dialog: 5835
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nr. 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering wie mög ...
Stand: 05.11.2018
Dialog: 6551
Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,3 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 39 "Bauarbeiten" i.V.m. der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen dazu sind auch ...
Stand: 05.11.2018
Dialog: 4664