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Nein. In der TRGS 519 unter 2.9 wird beschrieben, dass ein Verfahren behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen anerkannt sein muss. Die anerkannten Verfahren sind in der DGUV Information 201-012 mit aktuellen Ergänzungen veröffentlicht.Die Messung bezieht sich in diesem Rahmen nur um den Nachweis der Faserkonzentrationen bei der Ermittlung, ob die Bedingungen zur Anerke ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
Nein, da diese Art der Verwendung unter das Verwendungsverbot gemäß Anhang II Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung (Stand März 2017) fällt:(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1. Abbrucharbeiten,2. Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag de ...
Stand: 03.07.2019
Dialog: 42768
Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung sind eine Nebenarbeit im Sinne der TRGS 519 Nr. 2.4.Eine kleine Fläche von ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ähnlichen festgebundenen Asbestprodukten dienen primär dem gleich ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht. Gr ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind von den jeweiligen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 und 1.6/1.7. Da die Asbestfasern sich längs immer weiter aufspalten und ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verbote ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Bei einer beschichteten Asbestzementplatte handelt es sich um eine plattenförmigen Bauträger aus Asbestzement, der dauerhaft unlösbar mit einer Außenbeschichtung versehen ist, die nur durch zerstören der Asbestzementplattenoberfläche wieder abgetragen werden kann. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Beschichtung durch den Hersteller der Platte oder zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten ...
Stand: 16.12.2015
Dialog: 25563
Nein! In der TRGS 519 Kapitel 8 heißt es: 8 Sicherheitstechnische Maßnahmen 8.1 Allgemeine Anforderungen (1) Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Asbestfasern nicht frei werden und die Ausbreitung von Asbeststaub verhindert wird, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die verschiedenen Arbeitsverfahren mit einander verglichen werde ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
Der Umgang mit Asbest ist verboten. Das gilt auch für Privatpersonen. Die einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die ASI-Arbeiten gemäß TRGS 519 und die fachgerechte Entsorgung. Asbest gehört zu den 10 weltweit am stärksten krebserregenden Stoffen; Arbeiten damit werden entsprechend streng überwacht. An asbestverursachten Krankheiten sterben z. Zt. jährlich ca. 1.400 bis 1.500 (ehemals) damit Bes ...
Stand: 05.01.2015
Dialog: 22837
Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung. Nein! Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte oder sie überdeckende Konstruktion. Das ist in allen Fällen verboten. Das ist a ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Sie nennen die TRGS 519 Nr. 14.1 und fügen eine Beschreibung der Gebäude-Entkernung bei. Wenn Sie vollwertige Arbeitsbereiche mit Schleusen, dichter Abschottung, kontrolliertem Luftwechsel und ständig überwachter Druckdifferenz (Schwarzbereiche) entspr. Nr. 14.1 dort einrichten, wo auch der asbesthaltige Kleber zu entfernen ist, werden Sie diesen zweckmäßiger Weise im Rahmen der sonstigen Arbeiten ...
Stand: 15.10.2013
Dialog: 19568
Die TRGS 519 schreibt verschiedene Lehrgänge vor, die unterschiedliche Qualifikationen der Sachkunde ergeben. Die Sachkunde zu erwerben haben alle mit den betr. ASI-Arbeiten und der sachgerechten Entsorgung beschäftigten Unternehmen. Die Sachkunde gilt zeitlich unbeschränkt, Sachkundige nach TRGS 519 brauchen z. Zt. keine Weiterbildung zu besuchen. Allerdings wird das Gefahrstoffrecht weiter entwi ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18764
Asbest ist ein natürliches Mineral, das sich unter mechanischer Einwirkung in Fasern aufspaltet, die sog. WHO-Fasern. Die typischen Kennzeichen der WHO-Faser ist der Durchmesser mit < 3 µm und die Mindestlänge von 5 µm bei einem Verhältnis Durchmesser zu Länge > 1:3. Daraus ergibt sich in vielen Fällen die krebserzeugende Wirkung, da die Fasern unbemerkt in großen Mengen eingeatmet werden und im L ...
Stand: 11.06.2013
Dialog: 18723
Nach Anhang I "Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten" Nr. 2.1 "Anwendungsbereich" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt die Nummer 2 "Partikelförmige Gefahrstoffe" für alle alveolengängigen und einatembaren Stäube. Die Erleichterung nach Nr. 2.1 Satz 3 "Abweichungen von den Nummern 2.4.2 bis 2.4.5 sind möglich, sofern es sich um Tätigkeiten handelt, die nur zu eine ...
Stand: 27.02.2013
Dialog: 3468
Ein grundsätzliches Gebot zur Sanierung bzw. Entfernung asbesthaltiger Stoffe, die vor dem Verbot rechtmäßig angebracht wurden, besteht nicht. Gemäß § 16 der Gefahrstoffverordnung besteht jedoch ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung“ d ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415