Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist es zwingend notwendig, dass die Sifa den kleinen Asbestschein benötigt, obwohl sie selbst keine Arbeiten an asbesthaltigem Material ausführt, sondern nur andere Beschäftigte des Unternehmens?

KomNet Dialog 43834

Stand: 08.11.2023

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Asbest

Favorit

Frage:

Ist es zwingend notwendig, dass die Sifa den kleinen Asbestschein benötigt, obwohl sie selbst keine Arbeiten an asbesthaltigem Material ausführt, sondern nur andere Beschäftigte des Unternehmens?

Antwort:

Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.

Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.

Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige nach Anlage 3 TRGS 519 erforderlich.


Die Sifa muss jedoch keinen Sachkundeschein haben, wenn es schon eine andere sachkundige Person im Unternehmen gibt.

Es ist auch nicht erforderlich, dass jeder Beschäftigte, der Asbestarbeiten durchführen soll, einen Sachkundeschein hat.