KomNet-Wissensdatenbank
Muss bei einem Bestandsgebäude, das eine Dacheindeckung aus Eternitplatten/Asbestzementfaserplatten hat, eine Sanierung stattfinden?
KomNet Dialog 43219
Stand: 16.07.2020
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Asbest
Frage:
Wir betreuen als Sicherheitsingenieure eine Firma, die auf einem Bestandsgebäude noch eine Dacheindeckung aus Eternitplatten/Asbestzementfaserplatten hat. Nun wurde bei einer Begehung bemängelt; das Dach müsse umgehend saniert werden. Unser Kenntnisstand aber ist, dass Bestandsgebäude mit diesen Asbestfaser-gebundenen Platten nicht saniert werden müssen, sondern nur bei etwaigen Umbau- /Abriss- oder Sanierungsarbeiten (TRGS 519).
Antwort:
Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.
Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet hier somit keine Anwendung.