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Muss bei einem Bestandsgebäude, das eine Dacheindeckung aus Eternitplatten/Asbestzementfaserplatten hat, eine Sanierung stattfinden?

KomNet Dialog 43219

Stand: 16.07.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Asbest

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Frage:

Wir betreuen als Sicherheitsingenieure eine Firma, die auf einem Bestandsgebäude noch eine Dacheindeckung aus Eternitplatten/Asbestzementfaserplatten hat. Nun wurde bei einer Begehung bemängelt; das Dach müsse umgehend saniert werden. Unser Kenntnisstand aber ist, dass Bestandsgebäude mit diesen Asbestfaser-gebundenen Platten nicht saniert werden müssen, sondern nur bei etwaigen Umbau- /Abriss- oder Sanierungsarbeiten (TRGS 519).

Antwort:

Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.

Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet hier somit keine Anwendung.