Ergebnisse 1 bis 20 von 241 Treffern
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebte ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Gemäß § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens vierteljährlich zusammentritt und sich ausdem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeit ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten den Arbeitgeber, grundsätzlich die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arb ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 7024
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schr ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
Betriebsanweisungen sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen.Grundsätzlich leitet sich die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung aus § 4 Ziffer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab. Sie wird in verschiedenen Rechtsvorschriften konkretisiert, so im § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) od ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43220
Eine Hilfestellung mit Konkretisierungen zur Unterweisung bietet die DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes". Unter Ziffer 11 wird empfohlen, Unterweisungsnachweise zwei Jahre aufzubewahren.In den folgende Gesetzen und Verordnungen wird zwar die Pflicht zur Unterweisung genannt, aber keine Aufbewahrungsfristen für die dokumentierten Unterweisungen:§ ...
Stand: 27.01.2021
Dialog: 3674
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlic ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsg ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367
Die Baustellenordnung wird in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht direkt gefordert. Es ist auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" und "§ 4 "Allgemeine Grundsätze") zu prüfen, ob eine Baustellenordnung erforderlich ist. Die Baustellenordnung ist ein Informationsmittel des Bauherrn. Sie macht wichtige Regelungen und Informationen einem breiten Adres ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 43224
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävent ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
In der Baustellenverordnung (BaustellV) wird der Bauherr als explizit verantwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung benannt. Bei den in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV geforderten Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um- die Beachtung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes- die Übermittlung der Vorankündigung- die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheit ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 43197
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u.a. für eine geeignete Organisation zu sorgen.Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 (9 AZR 769/08) ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitssicherh ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vo ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43205
1. Ist irgendwo geregelt, wer zur ASA-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber oder der von ihm Beauftragte zu den Arbeitsschutzausschusssitzungen einlädt.Der Arbeitgeber kann, wenn er sich im Arbeitsschutzausschu ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 10174
Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitss ...
Stand: 02.09.2020
Dialog: 29238
Berücksichtigt man die Unterweisungen, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben, z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 3 PSA-Benutzungsverordnung, § 4 DGUV Vorschrift 1 usw., wird immer der Arbeitgeber (der Unternehmer) als Adressat für die Pflicht zur Unterweisung genannt. Der Beschäftigte erhält die Unterweisung, d. h. es muss ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Welche Personen dem ...
Stand: 01.09.2020
Dialog: 43237
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen zur Umsetzung dieser Vorschrift. Unter Nr. 2.3 finden Sie das Fallbeispiel einer Kommune. ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43231
Durch die Einführung der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention ändert sich unserer Einschätzung nach nichts an der bisherigen Praxis.Im § 19 der DGUV Vorschrift 1 heißt es:(1) Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fa ...
Stand: 25.06.2020
Dialog: 22194
Anforderungen an den Kranführer sind unter § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 "Kranführer" näher erläutert.Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist letztlich der Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Er hat sich davon zu überzeugen, dass der Kranführer die notwendigen Anforderungen erf ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 3645
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortun ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061