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Wie muss eine konforme Dokumentation einer Unterweisung aussehen (Protokoll, Teilnehmerliste und Handout)?

KomNet Dialog 42943

Stand: 27.11.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Wie muss eine konforme Dokumentation einer Unterweisung aussehen (Protokoll, Teilnehmerliste und Handout)? Gibt es hierzu Vorschriften oder Regelwerke?

Antwort:

Nein, spezielle Anforderungen sind uns nicht bekannt.


In der DGUV Regel 100-001 finden Sie unter dem Punkt 2.3.1 auf Seite 27 ein Muster für die Dokumentation der Unterweisung. Dieses können Sie genauso nehmen wie eigene Vorlagen.


In der DGUV Regel 100-001 ist noch folgendes zur Dokumentation nachzulesen:


"Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist. Der Nachweis kann z. B. in Form des nachstehenden Musters erfolgen. Dieses Muster enthält alle notwendigen Angaben, wie Betriebsteil, Datum und Inhalt der Unterweisung, Namen der Versicherten und des Unterweisenden. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Versicherten die Teilnahme an der Unterweisung und dass sie den Inhalt der Unterweisung verstanden haben (s. Muster)."


Weiterhin ist in der DGUV Information 211-005 unter dem Punkt 11 "Unterweisungsnachweis" noch folgendes nachzulesen:


"Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Diese sollte zwei Jahre aufbewahrt werden, um gegebenenfalls einen Nachweis über die Unterweisung erbringen zu können (Pflichtenerfüllung) und um selbst eine Übersicht der durchgeführten Unterweisungsinhalte und der Teilnehmer zu haben."


Hinweis:

Auf der Internetseite GDA Orgacheck finden Sie ebenfalls eine Muster für die Dokumentation der Unterweisung.