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Muss der Betriebsrat die Unfallmeldung unterschreiben?
KomNet Dialog 21445
Stand: 20.12.2022
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen
Frage:
Muss der Betriebsrat die Unfallmeldung unterschreiben?
Antwort:
Hierzu ist im Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) unter § 193 (5) Folgendes nachzulesen:
(...) Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten.
Umfangreiche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Betriebsrates im Arbeitsschutz gibt die Berufsgenossensschaft für Handel und Warendistribution in den Broschüren W 46.1 ff - Betriebsräte im Arbeitsschutz. Auf die Broschüre "Der Beitrag des Betriebsrats zur Arbeitssicherheit" der BGETEM möchten wir hinweisen.
Da es sich um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, sind etwaige Abweichungen auch mit diesem zu besprechen. Wir empfehlen daher, diese Frage direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.