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Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 bis 4 dürfen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) werdende Mütter nicht arbeiten, soweit bekannt ist, dass diese Arbeitsstoffe oder durch sie im Krankheitsfall bedingte therapeutische Maßnahmen die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes gefährden.Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter mit Stoff ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz nich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkei ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) genannten betrieblichen Beschäftigungsverbote muss der Arbeitgeber von sich aus einhalten, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch den behandelnden Arzt bedarf. Für das Einhalten der betrieblichen Beschäftigungsverbote hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Allerdings kann sich der Arbeitgeber beim Erstellen der gesetzlich vorgeschriebe ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tät ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Ja!Wie Sie dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Mutterschutzgesetzes entnehmen können, gibt es eine Reihenfolge der Schutzmaßnahmen. Danach ist bei einer festgestellten Gefährdung für die werdende Mutter zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeiten umgestaltet werden können. Ist dies nicht möglich bzw. zumutbar oder können hierdurch die Gefährdungen nicht beseitigt werden, trifft der ...
Stand: 06.12.2024
Dialog: 22523
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob Schutzm ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Tätigkeiten einer schwangeren oder stillenden Frau eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Ihre Frage zielt auf die Regelungen des § 11 Absatz 5 Nummer 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab:"(…) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen (…) sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen sind hier Arbe ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Die Bestimmungen aus dem Mutterschutzgesetz verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit unabhängig davon möglich ist, ob während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vorlag.Der § 1 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sagt aus, dass das Gesetz für Frauen, die stillen, unabhängig davon, ob sie während der Schwangerschaft beschäftigt waren oder nicht, gilt:"Dieses ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten mögli ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
Die umfassende Beantwortung der gestellten Frage ist nur im Einzelfall möglich, da es verschiedene Rand- und Rahmenbedingungen zu klären gilt. Insofern kann die Beratungsplattform KomNet hier nur grundsätzliche Auskünfte erteilen. Es ist daher ratsam, dass Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die sich anhand Ihres Beschäftigungsortes ergibt.Das MuSchG schützt Frauen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden und stillenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit s ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Es besteht kein generelles mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot für das Erteilen von Schwimmunterricht.Ob im Einzelfall, auch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, Intensität des Kontaktes, Immunstatus der werdenden Mutter, Art und Umfang der Hilfestellung beim Schwimmunterricht usw., ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber/Dienstherrn auszusprechen ist, muss auf der Grundlage der Gefährd ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu-Re ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht gearbei ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935