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Die Eignung für Tätigkeiten sollte stets individuell beurteilt werden, da das kalendarische Alter nur wenig hierüber aussagt. Älteren Beschäftigten können Stärken zugeordnet werden, denen in der Arbeitswelt der Zukunft eine besondere Bedeutung zukommt. Hier sind z.B. zu nennen: - Fähigkeiten zur verbindenden, zielführenden Kommunikation, - größere Lebenserfahrung, - größere zeitliche Flexibilität ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3436
Je früher ein gesunder Lebensstil umgesetzt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ein hohes Lebensalter in Gesundheit zu erreichen. Eine Umstellung des Lebensstils in höherem Alter kann auch zu guten Erfolgen führen. Die Merkmale eines gesunden Lebensstils sind: - Gesunde Ernährung - Verzicht auf Tabak - Nur geringe Mengen Alkohol - Regelmäßige körperliche Aktivität (Bewegung und Sport ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3442
Die Leistungsfähigkeit von älteren Personen ist stets individuell zu beurteilen, denn das kalendarische Alter sagt wenig hierüber aus. Generell ist Arbeit unter Zeitdruck mit zunehmendem Alter schwerer zu bewältigen, insbesondere dann, wenn sie mit komplexen Anforderungen gekoppelt ist. Fehlbelastungen wie Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeit in Zwangshaltung oder mit monotonen und sich schnel ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3435
Es gibt keine allgemein anerkannte Altersgrenze. Laut der OECD-Definition sind alle erwerbstätigen Personen "alt", die in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens stehen, aber das Pensionsalter noch nicht erreicht haben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sieht eine fließende Grenze von 45 bis 55 Jahren. Hinweis: Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3440
Die Regelungen finden sich in der ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie "Maßnahmen gegen Brände") Dort wird unter Punkt 4 beschrieben, mit welchen Löschmitteln die Grundausstattung zu erfolgen hat Es könnte also beispielsweise. auch Löschmittel, dass ausschliesslich zur Brandklasse A gehört (wässerige Lösung), geeignet sein. Zur Grundausstattung zählen allerdings nur Handfeuerlöscher, die mindestens ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 29478
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor de ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wo grundsä ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Relevant für die Beantwortung Ihrer Frage ist § 3a Abs.1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 29444
Ja, denn für die 70-Jährigen sind in den vergangenen 30 Jahren durchschnittlich fünf gesunde Lebensjahre hinzugekommen. Darüber hinaus steigt auch die weitere durchschnittliche Lebenserwartung älterer Menschen. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Lebenserwartung der 60-Jährigen um zusätzlich 1,2 Jahre, die der 80-Jährigen um 0,7 Jahre. Mit Blick auf die medizinischen Fortschritte und die Erfo ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 3441
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGU ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
Nein. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise erlaubnisbedürftig, welche die Sicherheit der überwachungsbedürftigen Anlage beeinflussen. Beispiele für die Unterscheidung finden sich in den Anhängen 1 - 4 der TRBS 1122. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese TRBS noch nicht an die BetrSichV2015 angepasst wur ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29435
Fahrzeughebebühnen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Unter Anhang I, Ziffer 1.7.4. der Maschinenrichtlinie werden auch Vorgaben gemacht, in welcher Sprache die Betriebsanleitung abgefasst werden muss:"1.7.4 Betriebsanleitung Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitglied staats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 17361
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Di ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d.h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z.B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie komplexe verfahrenstechnische Anlagen, z. B. eine Fertigungsstraße (aus Begründung zur BetrSichV). Der Betrieb d ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
Der Begriff "offenes Licht" leitet sich aus der Historie her, als Licht noch mittels einer Flamme erzeugt wurde. Beispiele für "offenes Licht" sind Gaslampen (Karbidlampen) oder Petroleumlampen. Die heute gebräuchlichen elektrischen Leuchtmittel (LED-Lampen, Glühbirnen etc.) gehören nicht in diese Kategorie. ...
Stand: 29.05.2017
Dialog: 29388
Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Nach Anhang 2 Ziffer 2.2 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu benutzen, dass Gefährdungen für Beschäftigte durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen vermieden werden.Insbesondere muss gewährleistet sein, dass • Arbeitsmittel nicht für Arbeitsgänge und unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie entsprechend der Betriebsanleitung ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es wird empfohlen, die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu verknüpfen.Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt, ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwach ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190