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Muss mein Arbeitgeber mir Arbeits- und Schutzkleidung in einer passenden Größe zur Verfügung stellen?

KomNet Dialog 42294

Stand: 14.05.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Vielfältige Belegschaften / Diversity

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Frage:

Ich (weiblich) arbeite seit kurzem für einen neuen Betrieb. Die mir zur Verfügung gestellte Schutzkleidung ist mir viel zu groß. Auf Nachfrage wurde mir von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Hersteller, von dem sie die Kleidung beziehen, keine kleineren Größen anbietet. Muss mein Arbeitgeber mir Kleidung in einer passenden Größe zur Verfügung stellen? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann?

Antwort:

Ja, sofern es sich bei der Kleidung um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) handelt. Nein, wenn es sich um einfache Arbeitskleidung handelt, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird und keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse hat.


Begründung:


Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist im § 1 der PSA-BV wie folgt definiert:

"(2) Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

(3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

1.   Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen,

2.   Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste,

3.   persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen,

4.   persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen,

5.   Sportausrüstungen,

6.   Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel,

7.   tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen.


Hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung von PSA schreibt § 2 PSA-BV vor:

"(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die

...

4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.

 

(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen..."

 


Eine Erläuterung der PSA-Benutzungsverordnung erfolgt z.B. durch die berufsgenossenschaftlichen Regel 112 - 189 "Benutzung von Schutzkleidung" (DGUV Regel 112-189, zu finden über www.dguv.de/publikationen ). Schutzkleidung ist hiernach eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll.


In der DGUV Regel 112-189 wird ausgeführt:

"4.1.1 Bei der Auswahl von Schutzkleidung sind die Forderungen nach bestmöglichem Schutz einerseits und nach Tragekomfort andererseits abzuwägen. Die zu verwendende Schutzkleidung sollte daher je nach Anwendungsfall den in Abschnitt 4.3 beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie den jeweiligen EN-Normen entsprechen. Es ist insbesondere zu beachten, dass Schutzkleidung entsprechend ... der ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des Benutzers angepasst werden muss. Da Schutzkleidung selbst nicht Ursache eines Unfalles werden darf, sollte sie so ausgeführt sein, dass sie möglichst eng am Körper anliegt und ein Hängenbleiben verhindert.

...

 4.5.2 Der Behinderung beim Tragen der Kleidung kann dadurch begegnet werden, dass die passende Größe ausgewählt wird ...

Siehe auch DIN EN 340 „Schutzkleidung; Allgemeine Anforderungen“."

 

Hinweis:

Die DIN EN 340 ist inzwischen durch die DIN EN ISO 13688 ersetzt. Normen können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bestellt werden.