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In welcher Entfernung von einem ex-geschützten Bereich dürfen sich Raucher aufhalten?
KomNet Dialog 18485
Stand: 09.05.2018
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen
Frage:
Ich arbeite in einer ex-geschützten Abteilung. Vor meinem Fenster wird geraucht, was mich nicht nur stört, sondern auch wegen der vorhandenen Lackbehälter sehr gefährlich ist. In welcher Entfernung von einem ex-geschützten Bereich dürfen sich Raucher aufhalten?
Antwort:
Die heiße Oberfläche einer Zigarette ist als relevante Zündquelle für nahezu alle gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären (geA) zu betrachten. Aus diesem Grund besteht in allen Bereichen, in denen gemäß § 11 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV eine Ex-Zone ausgewiesen ist, u. a. Rauchverbot.
Zur Zoneneinteilung gehört neben der Angabe der Auftrittswahrscheinlichkeit einer geA (Zone 0, 1 oder 2) grundsätzlich auch die Ausdehnung (z. B. "im ganzen Raum" oder "2 m um Austrittsöffnung"). Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass außerhalb dieser Zonen keine Anforderung an die Vermeidung von Zündquellen gestellt werden. Anders gesagt: Wenn vor dem Fenster kein explosionsgefährdeter Bereich in Form einer Ex-Zone ausgwiesen ist, gibt es auch keine Notwendigkeit/Grundlage, das Rauchen zu untersagen.
Ob die festgelegte Zoneneinteilung richtig ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ein Hilfsmittel dazu bietet z. B. die DGUV Regel 113-001.