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Ist es trotz der elektronischen betrieblichen Arbeitszeiterfassung nötig, alle Nicht-Lenkzeiten im digitalen Fahrtenschreiber und damit auf der Fahrerkarte mühsam nachzuerfassen?

KomNet Dialog 42296

Stand: 16.05.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

In unserem Betrieb gibt es einen Fahrer, der mit dem betriebseigenen kleinen LKW <7,49 to zGM Lieferungen unserer Ware von/zur Nachbehandlung durch andere Unternehmen durchführt. Der Fahrer verfügt über eine Fahrerkarte und die entsprechenden Schulungsmodule und einen Führerschein C1. Neben der Fahrtätigkeit (inkl. Verladung) führt der Fahrer zu ca. 20 % seiner Arbeitszeit innerbetriebliche Tätigkeiten aus. Seine Fahrten legt er so, dass er zur Frühtstücks- und Mittagspausenzeit (15 und 30 Minuten) im Betrieb ist. Der Betrieb verfügt über eine elektronische Personalzeiterfassung mittels Terminals, an denen Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und sonstige Arbeitsunterbrechungen minutengenau dokumentiert werden. An manchen Tagen finden gar keine Fahrten statt und der Fahrer übt andere Tätigkeiten in der Logistik aus. Ist es trotz der elektronischen betrieblichen Arbeitszeiterfassung nötig, alle Nicht-Lenkzeiten im digitalen Fahrtenschreiber und damit auf der Fahrerkarte mühsam nachzuerfassen?

Antwort:

Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber oder einen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV). Es ist zu beachten, dass vorrangig durch den Fahrer manuelle Nachträge bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte vorzunehmen sind.


Ist ein vollständiger manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte aus technischen Gründen (bspw. auf Grund eines Fahrtenschreibers der ersten Generation) nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch (bspw. weil die Person über einen längeren Zeitraum andere Arbeiten ausgeführt hat), ist in den Fällen ausnahmsweise der fehlende Zeitraum auf der Fahrerkarte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Standardformblatt der EU) zu ersetzen.