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Ist ein Angehöriger der Sikh-Religion, der aus religiösen Gründen einen Turban tragen muss, von der Helmtragepflicht befreit?

KomNet Dialog 246

Stand: 15.05.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Vielfältige Belegschaften / Diversity

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Frage:

In einer Kraftwerkschule gibt es einen Schüler, der Angehöriger der indischen Sikh-Religion ist. Die männlichen Anhänger dieser Religion müssen einen Turban tragen. Der Schüler soll in einem Kraftwerk hospitieren. Es müssen dort Schutzhelme getragen werden. Frage: Gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen, so dass man nicht zur Haftung herangezogen werden kann?

Antwort:

Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden.