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In welcher Höhe steht mir Mutterschaftslohn während eines Beschäftigungsverbots zu?

KomNet Dialog 42272

Stand: 03.05.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Entgeltzahlung

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Frage:

In welcher Höhe steht mir Mutterschaftslohn während eines Beschäftigungsverbots zu? Vor dreieinhalb Monaten habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, mehr zu arbeiten. Etwa gleichzeitig bin ich schwanger geworden. Mein Lohn war in der Schwangerschaft also durchschnittlich höher als vor der Schwangerschaft. Wie berechnet sich nun mein Mutterschaftslohn im ärztlich attestierten Beschäftigungsverbot? Vielen Dank!

Antwort:

Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.


Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn.